Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fa. Montage und Metallbau Blumenstiel GmbH

Stand 01.10.2007

1 Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von dem Auftraggeber für das abgeschlossene Vertragsverhältnis anerkannt. Abweichungen hiervor bedürfen der Schriftform. Entgegenstehenden geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.


2 Angebot und Preise

2.1 Die Angebote des Auftragsnehmers sind freibleibend.Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.2 Sofern bis zur Ausführung des Auftrages Lohn- , oder sonstige Kostenerhöhungen eintretten, behält sich der Auftragnehmer vor, die Preise i angemessenem Maße im Verhältnis du der angetratenen Kostanerhöhung anzupassen. Dieses gilt bei Nichtkaufleute nur, sofernder die Ausfürung des Auftrafgs mindestensvier Monate nach Vertragsschlussoder im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses erfolgt.Teillieferungen mit getranneten Berechnungen sind ausdräcklich zulässig.


2.3 Wurde aufgrund eines Zeitabschlusses (z.B. Jahresauftrag) oder eine Bestimmten Menge ein Mengenachlass vereinbart und beendet der Auftraggeber das Vertagsverhältnis mit dem Auftragnehmer vorzeitig ohen desen Zustimmung, oder übergibt der Auftraggeber die bestimmte Menge dem Auftragnehmer nicht zur Bearbeitung , dann ist Letzterer zur Nachberechnung des gewährten Preisnachlasses berechtigt.



3 Zahlung

3.1 Zahlungen habe, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, binnen dreißig Tagen nach Rechnungsdatum so zu erfolgen, dass dem Auftragnehmer der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht


3.2 Abzüge vereinbarter Skonti sind nur innerhalb einer Frist von 5 Tagen zulässig. Beispäteren Zahlungen, auch wenn diese keinen Verzug des Auftraggebers begründen, ist ein Abzug von Skonti nicht zulässig.


3.3Schecks und Wechsel werden stehts nur erfüllungshalber angenommen. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen und – kosten werden dem Auftraggeber belastet

 

3.4 Bei Zahlungsverzug sind- unabhängig von der Geldmachung weiteren Verzugsschadens- Verzugszinsen zu zahlen. Von Kaufleute weden zumindest Zinsen ab Fälligkeit gemäß §§ 352,353 HGB erhoben.


3.5 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gemäß §§273, 320 BGB, 360ff. HGB iste der Auftraggeber nur berechtigt, wenn sene Gegenansprüche vom Auftragnehmer dem Grund und der Höhe nach, annerkant oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Zurückbehaltungsrechten gilt dies nicht bei Auftraggebern, die keine Kaufleute sind.


3.6 Die Fälligkeit der Forderungen des Auftragnehmers weden durch bestehende Gewährleitungsansprüche des Auftraggebers nicht beeinträchtigt.



4 Versand


4.1 Das Risiko für Transporte, die der Auftragnehmer oder Dritte im Auftrag des Auftraggebers ausführen, liegt jedem Falle beim Auftraggeber.



5 Gewährleistung


5.1 Forderungen des Auftraggebers, die ganz oder teilweise im widerspruch zu bestehenden Normen oder Bestimmungen stehen, entbinden den Auftragnehmer von allen daraus eventuell entstehenden Folgen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf unfachmänisch verlegte Leitungen entgegen den Richtlinien der VDE zurückzuführen sind


5.2 Die Gewährleistung des Auftragnehmers, sofern nicht Ausschlüsse gem. Ziffer 5.1 entgegenstehen, beschränkt sich nach dessen Wahl auf das Recht Nacherfüllung. Der Auftraggeber hat hierzu eine angemessene  Frist zur Herstellung des vertagsmäßigen Zustandes zu setzen. Bei Fehlschlagen zweier Nachbesserungsversuche oder Ersatzlieferungen kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen


5.3 Zugesicherte Eingenschafte im Sinne des Gewährleistungsrechts sind als Zusicherung ausdrücklich zu kennzeichnen. Eine Bezugsnahme auf DIN-Normen beinhaltet grudsätzlich die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung durch den Auftragnehmer, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde.


5.4 Die gewährleistung beträgt vierundzwanzig Monate ab Gefahrübergang.


5.5 Schadenersatzansprüche des Auftraggeber sind ausgeschlossen, sofern nicht ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten auf Seiten des Auftragnehmers oder bei Personen, für deren Verhalten er einzustehen hat, vorliegt.


5.6 Das Verstreichen bestimmter Lieferfrist befreit den Auftraggeber, der von Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenenn Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und Schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Teillieferungen sind, soweit möglich, in zumutbarem Umfang, zulässig.


5.7 Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer stehen ausschließlich dem Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.


5.8 Für geringfügige Farbabweichungen von vorliegenden Mustern übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr; dies gilt auch dann, wenn die von Auftragnehmer gelieferten und bearbeiteten Gegenstände untereinander geringe Farbabweichungen aufweisen.


5.9 Mit der Weiterverarbeitung , Reparatur oder sonstigen Eingriffen des Auftraggebers entfällt jede Gewährleistung für Mängel der vonm Auftragnehmer gelieferten Waren



6 Mängelrügen


6.1 Bei Kunden, die Kein Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Offentlich-rechtliche Sondervermögen sind, gelten die Obliegenheiten der §§377, 378 BGB mit der Maßgabe, dass alle offensichtlichen Mängel, Fehlmenge oder Falschlieferungen binnen fünf Werktagen nach Lieferung, jedenfalls vor einer Weiterverarbeitung oder Einbau des Liefergegenstanden, schriftlich anzuzeigen sind. Transportschäden sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.


6.2 Kosten, die dem Auftragnehmer durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.



7 Eigentumvorbehalt


7.1 Alle Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen unter Eigentumvorbehalt. Das Eigentum an der Ware des Auftragnehmers geht erst nach vollständiger Kaufpreiszeahlung und nach Ausgleich aller Verbindlichkeitendes Auftraggebers aus der laufenden Geschäftsbezeihung auf diesen über.


7.2 vor dem Eigentumsübergang ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung und Weiteräußerung des Liefergegenstandes untersagt


7.3 Ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug und stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichverfahrens beantragt, so ist er nicht mehr berehchtigt, über die Ware zu verfügen. Er hat dann die Ware unverzüglich herauszugeben, Zahlungseingänge auf an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen auszusondern und unverzüglich an diesen weiterzuleiten.


7.4 Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte im Hinblick auf die Ware des Auftragnehmers hat der Auftraggeber unter Hinweis auf das Eigentum des Auftragnehmers unverzüglich zu widersprechen und den Auftragnehmer zu benachrichtigen



8 Rücktritt


8.1 Der Auftragnehmer is tberechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug befindet und seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens beantragt wird


8.2 Ein Rücktritt nach der vorstehenden ziffer begründet für den Auftraggeber keinerei Ansprüche gegen den Auftragnehmer.



9 Erfühlungsort, Gerichtsstant, Rechtsbeziehungen

Für diese Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, aine juristische Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers bzw. die für diesen Sitz zuständigen Gerichte, vorstehend 76863 Landau. Solten einzelne der vorstehenden Allgemenen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.